Droge CBD: Freund oder Feind?

Die Wirkung von Cannabidol (CBD) ist vielfach diskutiert. Produzenten zeigen sich erfreut über die aktuellsten Entwicklungen, Verbraucherzentralen schlagen weiterhin Alarm. Ob Konsumenten bald CBD-Produkte in Lebensmittelregalen finden, wird sich zeigen. 

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CBD gibt es bereits in vielen verschiedenen Formen. Kommen nun auch Lebensmittelprodukte in Supermarktregalen dazu?

Die jüngsten Entscheidungen der Vereinten Nationen (UN), Cannabis von der Liste IV der Konvention von 1961 zu streichen und zukünftig nicht mehr als gefährliche Droge einzustufen, heizt auch hierzulande die Debatte rund um diese Thematik wieder an. Der Entschluss basiert u.a. auf der Empfehlung der Weltgesundheitsorganisation (WHO), und soll dazu beitragen, mitunter den medizinischen Wert von Cannabis anzuerkennen. Parallel dazu hat die EU-Kommission der EIHA (European Industrial Hemp Association) im Dezember 2020 bereits schriftlich bestätigt, dass CBD als mögliches Lebensmittel und nicht als Betäubungsmittel eingestuft werden kann. Die Europäische Kommission nimmt die Prüfung der Zulassungsverträge für CBD-Produkte wieder auf und setzt jene für bereits gestellte Anträge fort. Daniel Kruse, Präsident des Europäischen Verbands für Industriehanf nannte die Entwicklung für diese Industrie wegweisend und zeigte sich erfreut über den Entschluss, CBD nicht als Droge zu betrachten, sondern als Lebensmittel zu qualifizieren.

CBD als Lebensmittel beschleunige Markt

Der Diskurs darüber, ob Cannabidiol-Produkte als Nahrungsmittel gelten und somit den Vorgaben der Verordnung über neuartige Lebensmittel (Novel Food Regulation) entsprechen und in weiterer Folge für den menschlichen Verzehr geeignet sind, zeigt deutlich, wie kontrovers das Thema ist und wie viel Handlungsspielraum darin liegt. 

 

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Philip Schmiedhofer, Head of Research and Development von cannhelp, sieht eine breite Nutzung von CBD im Bereich Medizin, Lifestyle und CPG als sehr wahrscheinlich.

Zulassung und Risiko

Welche Konsequenzen die jüngste Einstufung der EU-Kommission hat und wie sich diese auf die generelle Marktsituation auswirken könnte, weiß Philip Schmiedhofer, Head of Research and Development von cannhelp: „Aufgrund eines Urteils des EuGh im Fall eines CBD Vapeliquids in Frankreich musste die EU-Kommission ihre Pläne zur Einordnung von CBD unter das Betäubungsmittelrecht ad acta legen. Jetzt gilt wieder die zuvor geltende Meinung, CBD-Produkte können nach einer Zulassung zum Novel Food auf europäischer Ebene als Nahrungsmittel und Nahrungsergänzungsmittel in den Verkehr gebracht werden. Dies führt zur Bearbeitung von bereits gestellten Anträgen, in weiterer Folge zur möglichen Zulassung von CBD-haltigen Produkten und gibt den Produzenten einen gesetzlichen Rahmen. CBD wäre dann sehr schnell in einer Vielzahl von Produkten über diverse Vertriebskanäle beziehbar und dies wird den Übergang vom Premiummarkt zum Massenmarkt deutlich beschleunigen. Die CBD-Branche steckt noch in den Kinderschuhen und wird sich in den weiteren Jahren sowohl im Bereich Medizin als auch Lifestyle und CPG (Anm. Consumer Packaged Goods) weiter entwickeln. Eine breite Nutzung von CBD in diversen Konsumgütern, Kosmetik und Fertigarzneimitteln ist sehr wahrscheinlich.“ 

Auslösung des CBD-Booms

Wo Verbraucherzentralen noch immer vor unerwünschten Effekten warnen und von einem Verzehr diverser Produkte abraten, stehen Produzenten neuersten Entwicklungen hinsichtlich einer Zulassung positiv gegenüber. Hanf ist eine uralte Kulturpflanze und das daraus gewonnene nicht psychoaktive Cannabidiol hat in den letzten Jahren für regelrechten Aufwind gesorgt. Was den Boom mitunter ausgelöst haben könnte, erklärt Schmiedhofer wie folgt: „An den antiepileptischen Wirkungen wurde bereits Anfang der 2000er-Jahre geforscht und die Entwicklung erster Medikamente mit CBD von GW Pharmaceuticals bei kindlicher Epilepsie initiiert. Als dann erste Forschungsarbeiten bekannt wurden, begannen in den USA Eltern von epilepsiekranken Kindern, diese mit CBD-haltigen Hanfextrakten zu behandeln, die in liberalen Staaten wie Kalifornien bereits erhältlich waren. Das hat in den USA zu einem Hype geführt der Hand in Hand mit der Veröffentlichung weiterer Forschungsarbeiten zu einer Vielzahl von positiven Eigenschaften von CBD bis nach Europa getragen wurde. Hier hatte er dann 2018 seinen bisherigen Höhepunkt und wurde durch den CBD-Erlass des Gesundheitsministeriums gedrosselt.“

Heilvolle Wirkung oder teures Lifestyleprodukt?

Der Wirkstoff hat eine breite Abnehmerschaft und kann in seiner natürlichen Form in Ölen, Tees, Lebensmitteln und auch in Kosmetika eingesetzt werden. Vertrieben wird CBD nicht nur in Apotheken, sondern auch in eigenen Shops oder im Onlinehandel. Anders als der Wirkstoff Tetrahydrocannabinol (THC) – der weiterhin als Suchtmittel gilt – hat CBD keine psychoaktive Wirkung. Europaweit dürfen bis dato nur bestimmte Nutzhanfsorten angebaut werden, deren Gehalt an THC unter 0,3 Prozent liegt und Produkte unter diesem Grenzwert vertrieben werden, die keine berauschende Wirkung haben. In der Nutzhanfproduktion werden eben jene Sorten verwendet, die einen geringen THC-Anteil aufweisen, aber im Gegensatz dazu besonders reich an CBD sind. Die Hanfprodukte sind mittlerweile salonfähig, in Österreich ist der Verkauf von Produkten aus rechtlicher Sicht nicht erlaubt, wenn diese wie bisher als Lebensmittel oder Kosmetikartikel gekennzeichnet sind. Meist werden CBD-Erzeugnisse wie Öle und Tropfen und dergleichen als Aromaprodukt vertrieben.

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CBD-Erzeugnisse wie Öle und Tropfen werden zumeist als Aromaprodukte vertrieben.

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Die Wirkung von CBD ist als "nicht ausreichend belegt" eingestuft.

Situation in den Apotheken

In Österreich ist CBD nicht als offizielles Arzneimittel zugelassen (Funktionsarzneimittel) – sehr wohl aber in Form von Ölen oder Kapseln – da die Wirkung als nicht ausreichend belegt eingestuft wird. Als Ausnahme gilt eine Abgabe bei bestimmten Formen von Epilepsie, wo CBD auf europäischer Ebene als Medikament zugelassen ist. Die Nachfrage nach CBD-Ölen und anderen Zubereitungen steigt, auch in den Apotheken. Bisher war die rechtliche Grundlage eine Grauzone. Viele Produkte sind als Nahrungsergänzungsmittel im Handel erhältlich oder werden als Medizinprodukt eingeordnet. Oftmals – und nicht ganz unbegründet – stellt sich die Frage, ob das Inverkehrbringen diverser Erzeugnisse überhaupt zulässig ist.

So ist die Lage in Österreich

Auch in Österreich gibt es CBD-Hersteller wie beispielsweise Deep Nature Project, BioBloom, cannhelp, CBDVital, MAGU, Hanfama oder Aromakult, die ihre Produkte im Bereich Lifestyle oder als Nahrungsergänzung anbieten. Viele davon sind in Apotheken erhältlich. Auf welche Kriterien beim Vertrieb geachtet wird, erklärt Schmiedhofer eingehend: „Die im Pharmazentralregister gelisteten Produkte können dort eingesehen werden, diese sind über den Pharmagroßhandel lieferbar. Grundsätzlich ist jede Apotheke als Händler in der Lage etwaige Produkte zu verkaufen. Viele Apotheken haben aber nach dem CBD-Erlass den Verkauf von CBD -Produkten eingestellt und verwenden CBD mit pharmazeutischer Qualität als API nur für die Herstellung magistraler Zubereitungen.“

Fazit: Die generelle Studienlage zur Wirkung von CBD steht noch am Anfang, jedoch zeichnet sich großes Potential ab, was zumindest die medizinische Nutzbarkeit des Wirkstoffes betrifft. Die Einstufung, CBD nicht mehr als Betäubungsmittel zu führen, ist zumindest ein Schritt, der zukünftig viel Veränderung mit sich bringt.