Messevorbereitung
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Anmeldeformular folgt in Kürze!
Mit Ihrer erfolgten Anmeldung zur Messe erhalten Sie Ihrer Standgröße entsprechend ein Grundkontingent an freien Ausstellerausweisen und Parkkarten. Sie benötigen darüber hinaus zusätzliche Ausstellerausweise, weil Sie/Ihr Team/Ihre eingeladenen Kunden mit dem PKW anreisen? Dann bestellen Sie eines dieser Zusatzprodukte für Ihren optimalen Messeauftritt.
Benötigen Sie darüber hinausgehend noch weitere Zusatzleistungen, dann sehen Sie bitte das Bestellformular "Technische Servicemappe".
Ermöglichen Sie Ihren TOP-KUNDEN einen kostenlosen Besuch der Austropharm. Sie können Ihre Kunden ganz unkompliziert zur Messe einladen – entweder in elektronischer Form mittels TAN Codes zum Download oder in gedruckter Form.
STEINER Mediensysteme GmbH
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W. www.steinerlive.com
A. Gewerbegebiet 11, 2100 Stetten-Korneuburg
Exklusivpartner Gerstner Catering Betriebs GmbH
MAG.a (FH) Mascha Braunstein
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A. Messeplatz 1, 1020 Wien
K-Businesscom AG
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A. Wienerbergstraße 53, 1120 Wien
Marsh Austria GmbH
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A. Handelskai 94-96 (Millennium Tower), A-1200 Wien
Baumkultur
Renate Prskawetz
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A. Bombekgasse 24, 1120 Wien
Der Shop befindet sich in der Hauptmall vor Halle A. Sie erhalten beispielsweise Kopien, Plakate, Visitenkarten, Büromaterial, usw. Preise und weiter Informationen finden Sie hier.
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DHL Global Forwarding (Austria) GmbH
Thomas Hausmeister
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A. Trabrennstraße 3-5, 1020 Wien; Einfahrt Messezentrum / Halle D / Top 3
Standout
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www.standout.eu
CAM - Security GmbH Wien
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Diese Technik-Servicemappe soll Ihnen als Leitfaden für die Messeteilnahme dienen. Bitte nehmen Sie sich Zeit und arbeiten Sie die Mappe sorgfältig durch - sie hilft Ihnen, Ihren Messeauftritt optimal zu planen. Sie finden darin wichtige Informationen sowie Formulare, um Serviceleistungen bestellen zu können und unumgängliche Vorschriften, die es zu beachten gilt.
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Veranstalter
Reed Messe Wien GmbH
T. +43 1 727 20 - 0
E. [email protected]
W. www.rxglobal.at
A. Messeplatz 1, 1020 Wien
Genehmigungen Aufstellen von Spiel- und Musikapparaten
MA 6 der Stadt Wien
Dresdner Straße 75, 1200 Wien
T. +43 1 4000-86201, -86202, -86399
Baupolizeiliche Angelegenheiten, Genehmigung von Flüssiggas
Genehmigung von Laseranlagen
Magistratsabteilung 36 der Stadt Wien
Dresdner Straße 75, 1200 Wien
T: +43 1 4000-363 41
Taxi
Taxi-Standplatz vor dem Messeeingang beim Foyer A
T. +43 1 40 100, 60 160
Polizei
T. +43 1 313 10-63310
A. Ausstellungsstraße 44, 1020 Wien
Verteilung von Werbematerial, Detailverkauf, Warenproben
Drucksorten und Werbemittel dürfen nur innerhalb des zugewiesenen Standes verteilt werden. Werbeaktivitäten außerhalb des Standes sind kosten- und genehmigungspflichtig und ausnahmslos nur in den Foyers, Übergängen und im Freigelände gestattet. Befragungen durch externe Firmen sind im Messezentrum nicht gestattet. Jede entgeltliche Abgabe von Waren oder Dienstleistungen durch den Aussteller oder dem Aussteller zurechenbare Dritte im Messezentrum, auch wenn die Bezahlung der Waren oder Dienstleistungen nicht während der Messe sondern zu einem späteren Zeitpunkt erfolgt, ist ohne ausdrückliche schriftliche Zulassung durch den Veranstalter untersagt. Ein Verstoß gegen dieses Verbot des Verkaufs ohne Zulassung verpflichtet den Aussteller, dem Veranstalter sämtliche diesem auflaufende bzw. vorgeschriebene, mit dem Verstoß in kausalem Zusammenhang stehende Kosten, Gebühren sowie Steuern verschuldensunabhängig zu ersetzen. Im Falle eines Verstoßes mehrerer Aussteller haften solche Aussteller für die genannten Kosten, Gebühren sowie Steuern zu ungeteilter Hand. Die entgeltliche Abgabe von Mustern ist an eine Zulassung durch den Veranstalter gebunden. Die unentgeltliche Abgabe von Mustern ist gestattet.
Ihr direkter Draht zur Presse
Fachpresse und Massenmedien berichten über unsere Veranstaltungen und ihre Aussteller. Wir bieten Ihnen einen kostenlosen Servicedienst, um direkt mit den Medien in Kontakt zu treten. Teilen Sie uns mit, was Sie als Aussteller auf der Messe Neues zeigen werden. Im Pressezentrum haben Sie die Möglichkeit, Ihre Presseunterlagen in einem für Sie reservierten Fach, gegen Gebühr, aufzulegen. Interessiert? Dann kontaktieren Sie doch gleich unseren Presseservice:
Aktivitäten am Messestand
Standpromotions sind dem Messeteam schriftlich zu melden. Haben Sie bitte Verständnis dafür, dass diese ausnahmslos nur dann genehmigt werden, wenn:
die Aktivität innerhalb des Standes und nicht an der Standgrenze situiert wird, für die zu erwartende Zahl der Zuseher/Teilnehmer genügend Platz innerhalb des Messestandes nachgewiesen werden kann, die Abstrahlung des Tones in das Standinnere erfolgt und nicht in Richtung Standbegrenzung abgestrahlt wird, wobei der maximale Geräuschpegel an der Standgrenze 40 dB(A) nicht überschreiten darf, die Nachbarstände weder optisch noch akustisch belästigt werden, die geplanten Aktivitäten zeitgerecht bis spätestens drei Wochen vor Veranstaltungsbeginn unter Beigabe einer g enauen Skizze und mit detaillierter Ablaufbeschreibung gemeldet werden.
Empfänge und Feste am Messestand
Diese Aktivitäten nach den allgemeinen Messeöffnungszeiten sind genehmigungspflichtig und schriftlich dem Messeteam zu melden.
Die dadurch entstehenden Kosten (Personal, Strom u.dgl., siehe Aufbauzeiten - Kosten für Verlängerungen) werden Ihnen in Rechnung gestellt. Ihre Gäste müssen über eine gültige Eintrittskarte bzw. Gutscheine verfügen. Einladungen, die gleichzeitig zum Eintritt berechtigen, können wir nicht akzeptieren. Natürlich stellen wir Ihnen gerne auch unsere Clubräumlichkeiten zur Verfügung. Über Konditionen und Preise berät Sie gerne das Messeteam.
Parkplätze
Jeder Aussteller erhält eine kostenlose Parkkarte. Weitere PKW-Dauerplätze können gegen Entgelt bestellt werden, beachten Sie dazu diesbezüglichen Informationen in der Technischen Servicemappe unter oben angeführten gleichnamigen Servicepunkt. Für Schäden auf allen Parkplätzen (Beschädigung, Einbruch, Diebstahl etc.), die durch Dritte verursacht werden, besteht seitens der Reed Messe Wien GmbH keine Haftung. Die Vergabe der Parkkarten erfolgt nach Verfügbarkeit und in der Reihenfolge der einlangenden Bestellungen.
Setzen Sie Ihr Unternehmen richtig in Szene! Ob digital oder klassisch, unsere Werbemöglichkeiten für Ihre Produktneuheiten sind vielfältig.
Allgemeine Informationen
Aufbauzeiten
Dienstag, 11. April 2023 08.00 - 18.00 Uhr
Mittwoch, 12. April 2023 08.00 - 18.00 Uhr
Anlieferadresse für Aussteller
Trabrennstraße 5, Tor 1
1020 Wien
Aufgrund der allgemeinen Hallenreinigung sind die Gangflächen am Mittwoch, 12. April 2023 ab 15.30 Uhr freizuhalten.
Der Aufbaubeginn der Standeinrichtung muss bis spätestens Mittwoch, 12. April 2023, 12:00 Uhr erfolgen.
Ist die gemietete Standfläche bis zu diesem Termin nicht belegt oder erfolgt keine Benachrichtigung, so behält sich der Veranstalter das Recht vor, ab diesem Zeitpunkt ohne weitere Verständigung über die Fläche anderweitig zu verfügen, wobei jedoch die gesamte Standmiete in Rechnung gestellt wird. Die Aufbauarbeiten müssen bis spätestens 18.00 Uhr des letzten Aufbautages beendet sein. Bei Überschreiten der Aufbauzeit ist der Veranstalter berechtigt, dem Aussteller die dadurch entstandenen Kosten zu verrechnen.
Öffnungszeiten
Donnerstag, 13. April 2023 09.00 - 18.00 Uhr
Freitag, 14. April 2023 09.00 - 18.00 Uhr
Samstag, 15. April 2023 09.00 - 17.00 Uhr
Aussteller können das Veranstaltungsgelände während der Messe von 8:00 Uhr bis Messeschluss betreten. Aus Sicherheitsgründen werden die Hallen eine Stunde nach Messeschluss gesperrt. Bei geplanten Standaktivitäten außerhalb der offiziellen Messezeiten, wenden Sie sich bitte an das Messeteam: [email protected]
Abbauzeiten
Die Abbauzeit beginnt sofort nach Beendigung der Veranstaltung.
ACHTUNG! Aus arbeitstechnischen Gründen ist eine Einfahrt (mit PKW/LKW) in die Messe Wien am letzten Messetag erst ab 17.30 Uhr zum Abbau möglich.
Samstag, 15. April 2023 17.00 - 20.00 Uhr
Sonntag, 16. April 2023 08.00 - 18.00 Uhr
Montag, 17. April 2023 ausschließlich LKW Verladung auf einem vordefinierten Ort. Beachten Sie, dass mit Montag, 17. April 2023 der Aufbau einer Fremdmesse in der Halle A beginnt.
Bei Überschreiten der Abbauzeit ist der Veranstalter berechtigt, die Räumung der Standaufbauten und deren Lagerung auf Kosten und Gefahr des Ausstellers durchführen zu lassen. Nach dem Abbau ist der ursprüngliche Zustand der Standfläche wiederherzustellen. Schäden, die durch unsachgemäße Behandlung verursacht werden, hat der Aussteller dem Veranstalter zu ersetzen. Aus Rücksicht auf das Messegeschehen und die übrigen Aussteller und im Interesse der Besucher ist ein verfrühter Standabbau vor dem offiziellen Messeschluss (17.00 Uhr) nicht erlaubt. Der Stand muss während der gesamten Dauer der Messe zu den festgesetzten Öffnungszeiten ordnungsgemäß ausgestattet und mit fachkundigem Personal besetzt sein.
Kosten für Verlängerung von Auf- und Abbauzeiten
Montag bis Freitag von 07:00 bis 16:00 Uhr €50,00
von 16:00 bis 19:00 Uhr €75,00
von 19:00 bis 07:00 Uhr €99,00
Samstag von 07:00 bis 17:00 Uhr €75,00
von 17:00 bis 07:00 Uhr €99,00
Sonn- und Feiertage von 07:00 bis 07:00 Uhr €99,00
Diese Kosten werden auch für Aktivitäten nach Messeschluss (z.B. Standfeste) sowie für Verlängerungen der Auf- und Abbauzeiten verrechnet, welche nicht in die offiziellen Auf- und Abbauzeiten fallen. Die Verrechnung erfolgt pro Aussteller, pro Halle und angefangener Stunde zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer. Kosten für Standfeste sind separat zu erfragen (Arzt, Betriebsfeuerwehr, etc.)
Verweildauerkosten (Kautionsregelung) während Auf- und Abbau
Die Zufahrt zu den Anlieferzonen rund um die Hallen ist ab dem 11. April sowie während der Messe auf 3 Stunden beschränkt. Während diesem Zeitraum sind Zulieferungen nur bei Tor 1 (Trabrennstraße 5, 1020 Wien) mit folgender Regelung möglich: Bei der Zufahrt bekommt jeder Fahrzeughalter ein Ticket, welches für eine kostenlose Verweildauer bis max. 3 Stunden für PKW oder für LKW freigeschalten ist. Alle darüber hinauslaufenden Zeiten sind mit Verweildauerkosten von € 100 pro Tag – ab 3 Stunden – festgelegt. Diese Kosten sind bei der Kassa vor dem Ausfahrtsschranken in bar oder mittels bargeldloser Bezahlung zu begleichen.
Die Ausstellerparkkarten gelten auch für die komplette Auf- und Abbauzeit und sind auch für das Parkhaus D mit 3m Einfahrtshöhe freigeschalten. Wir weisen darauf hin, dass zubringende Fahrzeuge die Anlieferzone rund um die Hallen vor Veranstaltungsbeginn verlassen müssen. Bitte geben Sie diese Informationen auch an den von Ihnen beauftragten Messebauer weiter.
Die Verrechnung erfolgt pro Firma, pro Halle und angefangener Stunde zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer.
Bitte beachten Sie, dass die Abbauarbeiten spätestens am letzten Abbautag, 18.00 Uhr abgeschlossen sein müssen.
Am letzten Veranstaltungstag dürfen die Ausstellungsflächen erst nach Veranstaltungsende geräumt bzw. die Messegüter verpackt und erst 30 Minuten nach Veranstaltungsende aus der Messeanlage entfernt werden.
Wir ersuchen Sie zu beachten, dass die Räumungsarbeiten mit Ende der angegebenen Abbauzeit unbedingt beendet sein müssen und der Stand gereinigt zu übergeben ist. Verbleibendes Restmaterial wird nach diesem Zeitpunkt von der Messe entfernt und Abtransport- sowie Reinigungskosten dem Aussteller in Rechnung gestellt. Ein Ersatz für das Material sowie eventuelle Ausstellungsstücke wird nicht geleistet.
ACHTUNG! Aus arbeitstechnischen Gründen ist eine Einfahrt in die Messe Wien am letzten Messetag erst ab 17.30 Uhr zum Abbau möglich.
Die Flächenmiete (ausgenommen Fertigstände) beinhaltet grundsätzlich keinen Grundaufbau (Rück- und Trennwände). Diese können Sie bei der System Standbau Gesellschaft m.b.H. separat bestellen.
Die Überschreitung der örtlich zugelassenen Aufbauhöhe über das Normalmaß von 2,50 m durch Überbauten, Beschriftungen und Dekorationen jeder Art bedarf einer schriftlichen Genehmigung des Veranstalters. Entsprechende Baupläne sind bis spätestens 2 Monate vor Messebeginn bei der Messeleitung einzureichen. Für zweigeschossigen Standaufbau, Tribünen, Zelte bzw. Scheinwerfergerüste ist ein Abnahmebefund eines Zivilingenieurs für die sach- und fachgerechte Errichtung vor Ort (aufgrund vorliegender Statik) sowie den gefahrlosen Betrieb erforderlich, welches spätestens am letzten Aufbautag am Vormittag bei der Messeleitung abzugeben ist.
Sämtliche Wände, die an Besuchergänge grenzen (insbesondere auch bei Inselständen), dürfen nur zu einem Drittel vollflächig verbaut werden und sind entsprechend aufgelockert zu gestalten.
Es darf unter keinen Umständen selbstklebender Teppich verwendet werden, da dieser den Hallenboden beschädigt und die Klebstoffrückstände kaum mehr zu entfernen sind. (Das Entfernen der Kleberückstände wird nach Aufwand in Rechnung gestellt.)
Abhängungen: Abhängungen dürfen nur an den dafür vorgesehenen Hängepunkten unter Einhaltung der statischen Gegebenheiten durchgeführt werden. Die Genehmigung sowie die Durchführung der Hängepunkte erfolgt ausschliesslich durch die Vertragsfirma des Veranstalters, System Standbau Salzburg Gesellschaft m.b.H. Die Abhängungen/Hängepunkte sind unabhängig der Masse doppelt voneinander zu sichern und bedürfen nach Errichtung einer Abnahme durch einen Ziviltechniker.
Für Aufbaufragen steht Ihnen der technische Projektleiter zur Verfügung.
Kontaktdaten finden Sie hier.
Foyers: Das Befahren der Foyers mit Hubwägen, Staplern sowie Elektrogabelhubwägen ist strengstens verboten! Bitte benutzen Sie die Beladetore der Hallen. Verursacher haften für Schäden!
Zusätzlich zu den Messebedingungen bringen wir Ihnen die folgenden Informationen zur Kenntnisnahme:
Verkauf: Bitte beachten Sie Punkt 8 der allgemeinen Messebedingungen, nach dem der Verkauf oder die Auslieferung von Mustern während der Fachmesse nicht erlaubt ist (Preisgesetznovelle 1982).
Laut Punkt 15 der Messebedingungen wird darauf hingewiesen, dass jegliche Geräuschentwicklung, im Zusammenhang mit akustischen oder audiovisuellen Vorführungen auf dem Messestand, in der Weise gestaltet werden muss, dass ein Ausmaß von 40 DBA, gemessen an der Standgrenze, nicht überschritten wird.
Messepersonal: Wir bitten Sie, während der Messe, insbesondere während der Aufbauphase, auf die Anmeldung, Versicherung und Bewilligung der Arbeitskräfte zu achten. Bitte weisen Sie Ihre jeweiligen Aufbaupartner und Subfirmen auf dieses Erfordernis hin. Bezug nehmend auf das ARG 7/12., §17 Abs. 7, ist der Aussteller verpflichtet, bei Messeveranstaltungen die Anzahl der während der Wochenend- und Feiertagsruhe beschäftigen Arbeitnehmer schriftlich vor Messebeginn dem Arbeitsinspektorat bekannt zu geben.
AKM-Abgaben: Jeder Aussteller hat Musik- oder audiovisuelle Vorführungen am Stand persönlich und rechtzeitig bei der AKM zu melden und die anfallenden Gebühren zu entrichten. AKM Salzburg, www.akm.at, (Formulardownload bzw. Online-Anmeldung),
E: [email protected],
T: +43 50717-15521.
Gewinnspiele auf der Messe: Seit 1.1.2012 müssen Veranstalter von Gewinnspielen auf der Messe eine Glücksspielabgabe bezahlen. Bemessungsgrundlage ist der Wert des in Aussicht gestellten Gewinns. Der Steuersatz beträgt mind. 5 %. Nähere Infos erhalten Sie hier bzw. beim Messeteam.
Kraftfahrzeuge: Sollten Sie Fahrzeuge auf Ihrem Messestand präsentieren, beachten Sie bitte, dass die Tanks vollständig entleert sind, die Batterien abgeklemmt sind und der Fahrzeugschlüssel am Messestand verfügbar ist.
Wir bitten Sie Nachstehendes und für Ihren Messestand Zutreffendes zu beachten und die erforderlichen Befunde, Atteste bzw. Stoffproben für die behördliche Standabnahme durch die Magistratsabteilung (MA 36/V) bis SPÄTESTENS ZUM LETZTEN AUFBAUTAG (9 UHR) beim Hallenmeister abzugeben oder per [email protected] zu senden.
- Bei zweigeschossigem Standaufbau (Stockstand), sämtlichen aufgebauten Tribünen, Bühnen, Zelten und Scheinwerfergerüsten (Riggings) muss ebenfalls nach Fertigstellung eine Begutachtung vor Ort von einem Zivilingenieur (bzw. Ingenieurkonsulenten) erfolgen (Grundlage eine statische Berechnung), welcher ein Gutachten (Befund) über die sach- und fachgerechte Errichtung des Stockstandes zu erstellen hat.
- Betreffend der Standkonstruktion und Aufbauten benötigen wir von der errichtenden Firma eine firmenmäßig gezeichnete Bestätigung darüber, dass der Stand durch Fachpersonal und mit originalen Verbindungsteilen und Verschlüssen, somit sach- und fachgerecht errichtet wurde (z. B. Riggings, Messestandbausysteme, Scheinwerfer, Lautsprecher etc.).
- Vordrucke sind beim Hallenmeister erhältlich!
- Offenes Feuer (brennende Kerzen etc.) und die Verwendung von Flüssiggas am Ausstellungsstand sind ohne Genehmigung nicht gestattet
Bitte beachten Sie:
- Sämtliche, bei der behördlichen Standabnahme festgestellten Mängel, müssen vor Veranstaltungsbeginn (erster Tag vor Einlass der Besucher) behoben werden.
- Alle bei der Begehung fehlenden Befunde und Atteste sind nachzureichen und müssen vor Beginn des ersten Veranstaltungstages zur Einsichtnahme (Nachkontrolle seitens der Behörde) beim Hallenmeister bzw. in der Betriebstechnik vorhanden sein.
Für etwaige Fragen steht Ihnen unser Hallenmeister gerne zur Verfügung.
Wir danken für Ihre Unterstützung und wünschen Ihnen einen erfolgreichen Messeverlauf.
Reed Messe Wien
Ausländische Arbeitgeber haben die während des Auf- und Abbaus beteiligten entsendeten Arbeitskräfte spätestens eine Woche vor Arbeitsaufnahme bei der Zentralen Koordinierungsstelle des BMF elektronisch anzumelden. Es werden schwerpunktmäßig arbeitsmarktrechtliche Kontrollen durch die Finanzpolizei durchgeführt, auf die wir weder Einfluss haben, noch im Vorfeld darüber informiert werden.
Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an die Zentrale Koordinationsstelle des Bundesministeriums für Finanzen (ZKO) unter: https://www.bmf.gv.at/betrugsbekaempfung/entsendung-zentrale-koordination/entsendemeldungen-zentrale-koordinationsstelle.html
Wir weisen Sie darauf hin, dass die Entsorgung sämtlicher Verpackungs- und Standbaumaterialien (das sind vorwiegend Einwegteppiche, Spanplatten, etc.), die beim Auf- und Abbau Ihres Messestandes anfallen, ohne Ausnahme von Ihnen selbst bzw. durch das beauftragte Standbauunternehmen oder den Lieferanten zu erfolgen hat. Wir ersuchen Sie, alle in die Messeplanung Involvierten in Ihrem Haus darüber zu informieren, da wir bei Nichtbefolgung leider gezwungen sind, eine externe Entsorgung zu beauftragen und Ihnen die anfallenden Kosten für die Müllentsorgung in Rechnung zu stellen. Wir sehen uns zu dieser notwendigen Maßnahme angesichts der enormen Kosten für die Müllentsorgung bzw. -deponierung im Interesse aller Aussteller gezwungen und hoffen auf Ihr Verständnis und Ihre aktive Mithilfe.
Bei Fragen in Hinblick auf Entsorgungsmöglichkeiten kontaktieren Sie bitte den zuständigen Hallenmeister.
Generelles Rauchverbot in den Messehallen – Zwingende Benutzung der Raucherzonen
Laut derzeit gültiger Rechtslage gilt innerhalb von geschlossenen, öffentlich zugänglichen Räumen ein generelles Rauchverbot. Dieses Gesetz kommt damit auch im Messezentrum Salzburg vollinhaltlich zur Anwendung. Wir bitten Sie zu beachten, dass am gesamten überdachten Gelände absolutes Rauchverbot herrscht. Nur in den gekennzeichneten Raucherzonen im Freien ist das Rauchen erlaubt. Im Messezentrum Salzburg befinden sich diese Raucherzonen im Innenhof. Die Flächen vor den Haupteingängen sind keine Raucherzonen! Auch wird dezidiert darauf hingewiesen, dass an den Messeständen ebenfalls ausnahmslos nicht mehr geraucht werden darf.
Der Gesetzgeber sieht bei Zuwiderhandeln Anzeigen und empfindliche Geldstrafen für den Verursacher vor! Damit ist ab sofort auch jene Übergangsregelung obsolet geworden, die ein Rauchen an Messeständen unter gewissen Umständen bis dato erlaubt hat. Dieser Zustand wurde in der Zwischenzeit von einer Vielzahl von Nichtrauchern gezielt zur Anzeige gebracht, worauf die Behörde uns als Veranstalter in die Pflicht genommen hat und eine strikte Einhaltung der Gesetze fordert. Wir möchten Sie daher bitten, diese klare gesetzliche Bestimmung auch im Sinne des Nichtraucherschutzes konsequent einzuhalten.
Covid-19
We care! Stay safe! Um die Gesundheit und Sicherheit aller Beteiligten bei der Durchführung von Messen und Veranstaltungen zu gewährleisten, haben wir (Reed Exhibitions Österreich) ein umfassendes Hygiene- und Präventionskonzept erstellt. Dieses basiert auf den aktuell gültigen Vorgaben der Österreichischen Bundesregierung und den Empfehlungen der WHO. Unser Konzept unterliegt laufenden Anpassungen an die jeweils aktuellen Verordnungsbedingungen.
Arbeitsschutz
Der Aussteller/ Kunde und die von ihm beauftragen Firmen sind für die Betriebs-sicherheit und die Einhaltung der Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften auf seinem Stand/ in seinem Veranstaltungsbereich selbst verantwortlich. Die Auf- und Abbauarbeiten dürfen nur unter Beachtung der jeweils geltenden arbeitsschutzrechtlichen Bestimmungen und Unfallverhütungsvorschriften durchgeführt werden. Der Aussteller/ Kunde und die von ihm beauftragten Firmen haben insbesondere sicherzustellen, dass es bei ihren Auf- und Abbauarbeiten nicht zu einer Gefährdung anderer anwesender Personen kommt. Soweit erforderlich, hat der Aussteller/ Kunde für eine angemessene Koordination zu sorgen, durch die die Arbeiten aufeinander abgestimmt werden.
Der Betrieb lärmverursachender Maschinen und Geräte soll im Interesse der anderen Aussteller/ Kunden und Besucher möglichst eingeschränkt bleiben.
Elektroanlagen/ Standinstallationen
- Anlagen und Geräte müssen den derzeit gültigen Vorschriften des ÖVE (ETG, ETV, NspGV etc.) und des örtlichen EVU entsprechen.
- Elektroinstallationen innerhalb des Standes können durch ausstellereigene Elektrofachkräfte oder von konzessionierten Fachfirmen entsprechend der derzeit gültigen ÖVE – Bestimmungen ausgeführt werden. Vor Zuschaltung der Stromversorgung ist die fachgerechte Ausführung durch einen Abnahmebefund bei der Info-Mitte zu bestätigen und vor Ort vorzulegen.
- Bei Verwendung von Leuchtröhren mit einer Nennspannung über 1000 Volt sind die technischen Unterlagen und Prüfbescheide des Errichters bzw. Herstellers zum Zeitpunkt der Veranstaltungsabnahme vorzulegen.
- Beleuchtungskörper sind im Handbereich der Verkehrswege (Gänge) nicht zulässig. Angehängte Beleuchtungskörper sind gewichtsunabhängig durch zwei voneinander unabhängigen Aufhängevorrichtungen zu sichern. Der Einsatz von Kabelbindern aus Kunststoff zur Befestigung von Beleuchtungskörper und anderen Bauteilen ist nicht gestattet.
- Leuchten müssen eine Schutzscheibe, einen Schutzkorb oder eine Fangeinrichtung besitzen, die das Herausfallen der Lampen oder von Lampenteilen verhindert. Es ist ein ausreichender Abstand zu brennbaren Materialien (Kennzeichnung der Leuchte beachten) einzuhalten.
- Offene Lusterklemmen (Klemmstellen) sind unzulässig. Das Verklemmen von Leitungen hat in allseitig geschlossenen Abzweigdosen zu erfolgen.
- Für sämtliche Anlagen wird ein FI – Schutzschalter (RCD) mit einem Nennstrom von 30mA verbindlich vorgeschrieben.
- Leitfähige Konstruktionsteile wie zB Stahlkonstruktionen, Metallteile an Messeständen, Riggs, Metalltribünen, Bühneneinrichtungen, Zelte, fliegende Bauten usw. sind zwingend mit einem zusätzlichen Potentialausgleich zu versehen.
- Eigenmächtige Erweiterungen oder Veränderungen der Elektroinstallation nach erfolgter Abnahme sind unzulässig. Die Stromentnahme von einem Nachbarstand ist nicht erlaubt; standeigene Stromversorgungsanlagen sind nicht zulässig.
Sicherheitseinrichtungen
Feuermelder, Druckknopfmelder, Rauchmelder, Hydranten- Feuerlöscherkästen und andere als solche gekennzeichnete Sicherheitseinrichtungen dürfen weder verbaut, verstellt oder als Dekorationsgegenstand genutzt werden und müssen jederzeit klar ersichtlich, erkennbar sowie uneingeschränkt benutzbar sein. Die in den Hallen angebrachten Hydrantenkästen dienen ausschließlich zur Brandbekämpfung und dürfen nur zu dieser verwendet werden. Sämtliche Hallen inkl. Nebenräume sind mit einer automatischen Brandmeldeanlage (Rauchmelder) ausgestattet.
Die Entnahme von Wasser an den in den Hallen befindlichen Hydranten ist verboten. Die Hallen 01, 02, 03, 05, 06, das Foyer 3 sowie die Halle 10 sind mit einer automatischen Sprinkleranlage versehen. Die Standgestaltung muss so beschaffen sein, dass die in den angeführten Hallen vorhandenen Sprinkleranlagen nicht unwirksam bzw. in ihrer Funktion beeinträchtigt werden.
Hallengänge, Notausgänge
Bitte beachten Sie, dass die vorgegebenen Gangbreiten unbedingt einzuhalten sind und nicht durch Dekorationen, abgestellte oder in den Gang hineinreichende Gegenstände eingeengt werden dürfen (z.B. Schlitten von div. Maschinen, Fahnen, etc.). Notausgänge sowie deren Kennzeichnung dürfen nicht verbaut, überbaut, versperrt, verhängt oder sonst unkenntlich gemacht oder außer Betrieb gesetzt werden. Sämtliche Notausgänge in den Innenbereichen sowie in den Außenbereichen sind ständig freizuhalten.
Feuerwehrzonen
Die ausgewiesenen Feuerwehrzonen sowie die durch Halteverbotszeichen gekennzeichneten Anfahrts- und Bewegungszonen für die Feuerwehr sind ständig für den gesamten Zeitraum Aufbau - Messe - Abbau so freizuhalten, dass ein ungehindertes Zufahren der Einsatzfahrzeuge sichergestellt ist. Bitte halten Sie die Parkverbote in den Lade- und Feuerwehrzonen unbedingt ein. Fahrzeuge und Gegenstände, die auf den Rettungswegen und den Sicherheitsflächen abgestellt sind, werden auf Kosten und Gefahr des Besitzers entfernt. Wir haben als Veranstalter darauf keinen Einfluss. Wir ersuchen um Ihr Verständnis und Ihre Mithilfe bei der Einhaltung der behördlichen Auflagen.
Bitte befolgen Sie die Anweisungen des Parkplatz-Personals, um einen raschen und reibungslosen Ablauf zu gewährleisten.
Feuerpolizeiliche Auflagen
Wir möchten darauf hinweisen, dass die zur Dekoration verwendeten Materialien den feuerpolizeilichen Richtlinien entsprechen müssen. Die Ausstattungsstoffe müssen den brandschutztechnischen Bestimmungen (B1 = schwer brennbar, Q1 = schwach qualmend und Tr = nicht tropfend) entsprechen. Leicht brennbare Materialien wie naturbelassenes Stroh, Heu und Rindenmulch sind grundsätzlich nicht erlaubt, bedürfen der Imprägnierung und müssen bei der Messeleitung im Vorfeld angemeldet werden (Feuerlöscher am Stand). Ausgestellte Kerzen dürfen grundsätzlich nicht entzündet werden, Holzwolle zur Dekoration ist verboten. Brennbare Flüssigkeiten oder Druckgaspackungen (z.B. Spraydosen) dürfen nicht in Originalgebinden auf den Messeständen präsentiert werden. Bitte sorgen Sie dafür, dass diese Exponate nur als leere Attrappen – Gebinde zum Einsatz kommen. Sämtliche Hallen dürfen nicht mit Kraftfahrzeugen (Pkw, Lkw, usw.) befahren werden. Für Ausnahmen muss dies im Vorhinein mit der Messeleitung sowie dem Hallenmeister abgeklärt werden.
In sämtlichen Hallen und Nebenräumen dürfen keine lösemittelhaltigen Reinigungsmittel (zB Nitro o. ähnl.), Farben, Lacke oder Klebstoffe eingesetzt werden.
Zusätzliche Forderungen zur Sicherheit und zum Brandschutz für eine Standfläche, einen Messestand bzw. einen Veranstaltungsbereich können von Seiten der Bauaufsichtsbehörde, der Polizei, der Brandschutzdienste, des Messezentrums Salzburg oder der Reed Messe Salzburg GmbH gestellt werden, wenn sich aus Art und Umfang der geplanten Veranstaltung erhöhte Risiken für Personen und Sachwerte ergeben.
Erfüllung der steuerlichen Grundvoraussetzungen für eine Messeteilnahme in Österreich für AusstellerInnen aus dem Ausland
AusstellerInnen, die in Österreich zum Zeitpunkt der Messe weder Wohn- oder Firmensitz, einen gewöhnlichen Aufenthalt noch eine Betriebsstätte haben, und die in Österreich Umsätze tätigen, bei denen es nicht zum Übergang der Steuerschuld kommt (d.s. insbesondere Inlandslieferungen, sonstige Leistungen an Privatpersonen), sind verpflichtet, sich beim Finanzamt Graz-Stadt registrieren zu lassen und Umsatzsteuervoranmeldungen sowie Umsatzsteuerjahreserklärungen abzugeben.
Dazu benötigen sie eine UID-Nr. (=Umsatzsteuer-Identifikationsnummer), die wie folgt zu beantragen ist:
- Formular Verf19 (deutsch) bzw. Verf19E (englisch):
Fragebogen zur Erteilung einer Steuernummer/UID-Nummer, welche in Folge auf allen an das Finanzamt gerichteten Schreiben angegeben werden muss. - Kopie des Handelsregisterauszugs („Gewerbeschein“) bzw. des Gesellschaftsvertrages bei Kapitalgesellschaften.
Weitere Informationen erhalten Sie unter https://www.usp.gv.at/Portal.Node/usp/public/content/steuern_und_finanzen/umsatzsteuer/ust-veranlagungsverfahren.html
Wir empfehlen unseren Ausstellern eine Vorlaufzeit von mind. 3 Wochen vor Messebeginn einzuplanen, um eine rechtzeitige Abwicklung sicherzustellen.
Vergütung der Umsatzsteuer
Für genauere Informationen wo Sie die Umsatzsteuer rückvergütet bekommen, kontaktieren Sie bitte das zuständige Finanzamt:
Finanzamt Graz-Stadt
Betriebsveranlagungsteams Ausländerreferate
Conrad von Hötzendorf-Straße 14-18
8018 Graz
T: +43 316 881538
Marsh Austria GmbH
Handelskai 94-96 (Millennium Tower)
A-1200 Wien
T: +43 676 3333 548
E: [email protected]
Die Reed Messe Wien GmbH ist gegen Diebstahl von Ausstellungsgütern nicht versichert. Wir empfehlen unseren Ausstellern den Abschluss einer entsprechenden Messeversicherung.